01.02.2009 |
Steuerbefreiung für betriebliche GesundheitsförderungEine neue Steuerbefreiung wurde für die betriebliche Gesundheitsförderung geschaffen. Unter diesen Voraussetzungen kann ein Betrag von bis zu 500 EUR je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben, erstmals bereits für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008.
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